← Alle Beiträge Investieren

Krypto-Beimischung im ETF-Depot: Wie viel ist sinnvoll?

Bitcoin gehört für immer mehr Schweizer Anleger ins ETF-Depot. Wie viel Beimischung sinnvoll ist, wie du sie umsetzt und was steuerlich zu beachten ist.

· · 8 Min. Lesezeit
Beitragsbild Krypto-Beimischung im ETF-Depot: Wie viel ist sinnvoll?

Am letzten Grillabend hat dein Kollege wieder von seinem Bitcoin-Gewinn erzählt. Du hast genickt, innerlich aber kurz nachgerechnet: Dein ETF-Depot läuft solide, breit gestreut, ohne Nervenkitzel – und genau das war ja der Plan. Trotzdem bleibt die Frage hängen: Verpasst du etwas, wenn du komplett auf Krypto verzichtest? Oder wäre eine kleine Position neben deinem ETF-Kern sogar sinnvoll?

Die kurze Antwort: Eine kleine Bitcoin-Beimischung kann Sinn ergeben – aber nur, wenn du weisst, wie viel, über welchen Weg und mit welchen Folgen für die Steuererklärung. Hier geht es um die Praxis dazu, nicht um eine Kursprognose: wie viel Prozent realistisch sind, wie du die Position technisch umsetzt und worauf du bei der Steuererklärung achten musst.


Warum überhaupt Bitcoin ins ETF-Depot?

Dein ETF-Depot mit einem Welt-ETF oder einer Kombination aus Aktien- und Anleihen-ETF deckt Tausende Unternehmen ab. Bitcoin bewegt sich historisch oft unabhängig von diesen Märkten: Phasenweise steigt Bitcoin, während Aktien seitwärts laufen, und umgekehrt. Genau diese fehlende Gleichlaufbewegung macht eine kleine Beimischung aus rein diversifikationstechnischer Sicht interessant.

Ein Teil der Story dahinter ist die sogenannte «digitales Gold»-Erzählung: Bitcoin als knappes, nicht beliebig vermehrbares Gut, das in Phasen hoher Inflation oder Geldmengenausweitung an Attraktivität gewinnen soll. Durchgehend belegt ist dieser Zusammenhang nicht – in manchen Marktphasen bewegte sich Bitcoin eng mit Technologieaktien statt mit Gold. Für deine Entscheidung wichtiger als die Erzählung ist der nüchterne Blick auf Korrelation und Volatilität.

Mehrere Untersuchungen der letzten Jahre deuten darauf hin, dass schon eine Beimischung von rund 5 Prozent Bitcoin zu einem klassischen Aktien-Anleihen-Portfolio das Verhältnis von Rendite zu Risiko (die sogenannte Sharpe Ratio) spürbar verbessert hat, während die Gesamtschwankung des Portfolios kaum zunahm. Wichtig dabei: Das sind historische Beobachtungen aus einer Phase mit stark steigenden Kursen, keine Garantie für die Zukunft. Bitcoin bleibt eine der volatilsten Anlageklassen überhaupt.

Der Punkt ist nicht, dass du reich wirst, weil du Bitcoin beimischst. Der Punkt ist, dass eine kleine, bewusst dimensionierte Position dein Portfolio diversifizieren kann, ohne es zu dominieren – solange du bei «klein» bleibst.


Wie viel Beimischung ist sinnvoll?

Die meisten seriösen Einschätzungen bewegen sich in einer Spanne von 1 bis 5 Prozent des Gesamtportfolios, abhängig von deiner Risikofähigkeit und -bereitschaft. Zur Einordnung, was das in Franken bedeutet:

Depotgrösse1% Bitcoin3% Bitcoin5% Bitcoin
CHF 20'000CHF 200CHF 600CHF 1'000
CHF 50'000CHF 500CHF 1'500CHF 2'500
CHF 100'000CHF 1'000CHF 3'000CHF 5'000

Unter 1 Prozent bringt die Beimischung kaum einen spürbaren Diversifikationseffekt, dafür aber auch kaum Risiko. Über 5 bis 10 Prozent beginnt die Bitcoin-Volatilität, das Gesamtportfolio spürbar zu dominieren: Ein Kursrückgang von 70 Prozent, wie ihn Bitcoin in der Vergangenheit mehrfach erlebt hat, würde dann dein gesamtes Depotergebnis nach unten ziehen. Für die meisten ETF-Anleger mit einem soliden, breit diversifizierten Kern ist eine Grössenordnung von 2 bis 5 Prozent ein vernünftiger Ausgangspunkt.

Entscheidend ist, dass du die Position vor dem Kauf fest definierst, als Zielquote, nicht als «schauen wir mal». Wer erst nach einem Kursanstieg einsteigt, weil FOMO (Fear of Missing Out, die Angst, etwas zu verpassen) einsetzt, kauft tendenziell zu spät und zu gross.


Bitcoin oder auch andere Kryptowährungen?

Dieser Beitrag konzentriert sich bewusst auf Bitcoin, nicht auf ein breiteres Krypto-Portfolio mit Ethereum, Solana oder weiteren Coins. Der Grund: Bitcoin hat die längste Handelshistorie, die höchste Marktkapitalisierung und mit den unten beschriebenen ETP-Produkten den unkompliziertesten Zugang für ein bestehendes ETF-Depot. Wer zusätzlich Ethereum beimischen möchte, findet mit dem 21Shares Bitcoin Ethereum Core ETP (TER 2.50 Prozent) eine Möglichkeit, beide Kryptowährungen über ein einziges Produkt abzudecken, allerdings zu einem spürbar höheren Preis als bei einem reinen Bitcoin-ETP.

Für eine Beimischung im hier beschriebenen Sinn – klein, diszipliniert, als Ergänzung zum ETF-Kern – reicht Bitcoin allein völlig aus. Ein Depot mit einem Dutzend verschiedener Kryptowährungen ist kein Diversifikationsinstrument mehr, sondern eine eigene Anlagestrategie mit eigenem Risikoprofil, die mit «kleiner Beimischung» wenig zu tun hat.


ETP über den Broker oder Bitcoin direkt kaufen?

Für die Umsetzung gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Wege.

Weg 1: Bitcoin-ETP über deinen bestehenden Broker. Ein ETP (Exchange Traded Product, ein börsengehandeltes Wertpapier, das den Bitcoin-Kurs abbildet) kaufst du genauso wie einen ETF: über dieselbe Depot-App, mit derselben Kontonummer, ohne separates Krypto-Konto. An der SIX Swiss Exchange sind unter anderem das iShares Bitcoin ETP (Kürzel IB1T, TER (Gesamtkostenquote) von 0.15 Prozent bis Ende 2026, danach 0.25 Prozent) und das 21Shares Bitcoin ETP (TER 1.49 Prozent) handelbar. Der Kostenunterschied ist erheblich – bei einer Position von CHF 2'500 macht das über die TER allein mehrere Dutzend Franken pro Jahr aus. Ein Blick auf die Kostenkennzahl lohnt sich hier genauso wie bei jedem anderen ETF.

Ein praktischer Vorteil dieses Wegs: Handelszeiten, Spreads (die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs) und Abwicklung funktionieren exakt wie bei jedem SIX-kotierten ETF. Du brauchst keine neue Kontoeröffnung, keine Verifizierung bei einer Krypto-Börse und kein zusätzliches Login.

Der Haken: Du hältst nicht direkt Bitcoin, sondern ein Wertpapier, das den Kurs abbildet und meist physisch mit Bitcoin hinterlegt ist. Damit trägst du ein kleines zusätzliches Gegenparteirisiko, falls der Emittent oder die Verwahrstelle in Schieflage gerät. Bei etablierten Anbietern wie iShares oder 21Shares ist dieses Risiko gering, aber nicht null.

Weg 2: Bitcoin direkt kaufen und selbst verwahren. Apps wie Relai – ein Schweizer Anbieter mit Sitz in Zürich, reguliert durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) – ermöglichen den direkten Kauf von Bitcoin ab CHF 50, per Einmalkauf oder automatischem Sparplan (DCA, Dollar-Cost-Averaging – regelmässiger Kauf unabhängig vom Kurs). Der grosse Unterschied: Die gekauften Bitcoin landen in einer Wallet, deren privaten Schlüssel nur du kennst. Kein Emittentenrisiko, aber du übernimmst die volle Verantwortung für die Verwahrung und musst deine Position separat in der Steuererklärung erfassen, statt sie einfach im Broker-Steuerauszug wiederzufinden.

Für die meisten Anleger mit einer kleinen Beimischung von 1 bis 5 Prozent ist der ETP-Weg über den bestehenden Broker – etwa Saxo, wo du dein ETF-Kerndepot ohnehin schon führst – der pragmatischere Einstieg: keine zusätzliche App, keine separate Verwahrung, ein Steuerauszug für alles. Wer bewusst auf Selbstverwahrung setzt und den zusätzlichen Aufwand nicht scheut, ist mit Relai gut bedient.


Wie wird die Krypto-Beimischung besteuert?

Steuerlich unterscheidet sich Bitcoin für Schweizer Privatanleger weniger stark von ETF, als du vielleicht denkst.

Kursgewinne: Solange du als Privatperson anlegst und nicht als «gewerbsmässiger Wertschriftenhändler» giltst, sind realisierte Kursgewinne aus Bitcoin steuerfrei, genau wie bei Aktien und ETF. Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) orientiert sich dabei an denselben Safe-Haven-Kriterien wie bei Wertschriften: Haltedauer von mindestens sechs Monaten, keine Fremdfinanzierung des Kaufs, Transaktionsvolumen unter dem Fünffachen des Bestands zu Jahresbeginn, realisierte Gewinne unter 50 Prozent deines steuerbaren Einkommens. Eine kleine, langfristig gehaltene Beimischung erfüllt diese Kriterien in aller Regel problemlos.

Wer diese Kriterien reisst, etwa durch sehr häufiges Handeln oder eine kreditfinanzierte Position, riskiert, dass die Steuerbehörde die Kursgewinne rückwirkend als Einkommen einstuft und zusätzlich AHV-Beiträge (Alters- und Hinterlassenenversicherung) fällig werden. Für eine passive, kleine Beimischung ist dieses Risiko gering, aber es lohnt sich, die Kriterien zu kennen, statt sie zu ignorieren.

Vermögenssteuer: Anders als Kursgewinne ist der Bestand steuerpflichtig. Du deklarierst deine Bitcoin-Position am 31. Dezember zum offiziellen Jahresendkurs, den die ESTV jährlich veröffentlicht, genauso, wie du es mit deinem ETF-Depotauszug machst. Bei der ETP-Variante liefert dir der Broker den Wert meist automatisch für den Steuerauszug, bei der Direktverwahrung über Relai & Co. musst du den Wert selbst ermitteln und eintragen.

Mining- oder Staking-Erträge gelten steuerlich als Einkommen. Für eine reine Kauf-und-Halten-Beimischung, wie sie hier beschrieben wird, spielt das aber keine Rolle.


Die Beimischung auch bei -70 Prozent durchhalten

Bitcoin hat in der Vergangenheit mehrfach Kursrückgänge von 70 Prozent und mehr durchlaufen, teils innerhalb weniger Monate. Bei einer Beimischung von 3 Prozent bedeutet das für ein CHF 50'000-Depot einen Rückgang der Position von CHF 1'500 auf rund CHF 450. Schmerzhaft, aber für das Gesamtdepot verkraftbar, solange die Position tatsächlich klein geblieben ist.

Das Risiko liegt weniger im Kursrückgang selbst als in der Reaktion darauf. Wer in der Euphorie nachkauft und die Zielquote über den Haufen wirft, oder wer im Crash panisch verkauft, verwandelt eine durchdachte Beimischung in Market-Timing, mit denselben Fallstricken, die auch beim ETF-Investieren zu den teuersten Anlegerfehlern zählen. Die Beimischung funktioniert nur, wenn du sie wie einen festen Baustein deiner Anlagestrategie behandelst, nicht wie eine Wette.


Praxistipp: Eine feste Rebalancing-Regel für deine Krypto-Position

Leg dir vor dem ersten Kauf eine simple Regel zurecht, die du später nicht mehr diskutierst: Wächst deine Bitcoin-Position durch Kursgewinne auf mehr als das Doppelte deiner Zielquote – bei einer Zielquote von 3 Prozent also auf über 6 Prozent des Depots – verkaufst du den Überschuss und führst ihn deinem ETF-Kerndepot zu. Sinkt sie durch einen Kursrückgang deutlich unter die Zielquote, kannst du bei der nächsten regulären Rebalancing-Runde einen kleinen Betrag nachkaufen. Diese Regel legst du dir am besten schriftlich zurecht, bevor die erste grosse Kursbewegung kommt, nicht währenddessen.


Fazit: Dein nächster Schritt

Eine Bitcoin-Beimischung von 1 bis 5 Prozent kann dein ETF-Depot sinnvoll ergänzen, wenn du sie bewusst dimensionierst, über einen passenden Weg umsetzt und steuerlich sauber erfasst. Sie ersetzt aber nicht dein diversifiziertes ETF-Kerndepot, sie ergänzt es höchstens.

Dein nächster Schritt: Leg deine Zielquote schriftlich fest, bevor du kaufst. Entscheide dich dann für einen Weg – ETP über deinen bestehenden Broker oder Direktkauf mit Selbstverwahrung – und bleib dabei, auch wenn der Kurs in beide Richtungen ausschlägt. So bleibt die Beimischung das, was sie sein soll: eine bewusste Ergänzung zu deiner ETF-Strategie, kein zweites, unabhängiges Projekt neben deinem Depot.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und ist keine Anlageberatung im Sinne des FIDLEG. Entscheidungen zu deinem Portfolio triffst du in eigener Verantwortung – bei Bedarf zieh eine qualifizierte Fachperson bei. Einige Links sind Empfehlungslinks: Nutzt du sie, kann das für dich und mich einen Vorteil bringen (z. B. Gebührenrabatt). Das kostet dich nichts und beeinflusst die Inhalte nicht. Mehr unter Profitieren.